COGD-Leitlinien zur kartellrechtskonformen Verbandsarbeit

Unternehmen und Verbände müssen selbst abschätzen, ob sie sich kartellrechtskonform verhalten. Der COGD bietet seinen Mitgliedern unter Einhaltung des Kartellrechts eine rechtssichere Basis für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch. Dies ist ein wichtiger Bestandteil der verbandsinternen Kommunikation. Mitglieder nutzen diesen Austausch dazu, Inhalte rund um das Thema von Obsoleszenz-Management und fachlich angelehnten Bereichen zu diskutieren. Ihr Verhalten im Markt bestimmen sie selbständig und unabhängig voneinander. Diese Leitlinien sollen gewährleisten, kartellrechtlich bedenkliches Verhalten oder gar direkte Verstöße gegen das Kartellrecht zu erkennen und zu vermeiden. Der COGD und seine Mitgliedsunternehmen achten gemeinsam darauf, dass diese Leitlinien in der verbandlichen Praxis Anwendung finden (Compliance Programm):

Meinungs- und Erfahrungsaustausch in Quartalsveranstaltungen, Sitzungen der Arbeitsgruppen oder auf Messen und sonstigen Veranstaltungen
Zwischen aktuell oder potenziell konkurrierenden Unternehmen werden keine Informationen ausgetauscht und/oder Vereinbarungen in welcher Form auch immer getroffen, die geeignet sind, wettbewerbsbeschränkend zu wirken, insbesondere bezüglich:

  • individueller Preisgestaltung, Preisstrategie und zukünftigen Marktverhaltens der beteiligten Unternehmen (einschließlich Preisbestandteilen);
  • individueller Geschäftsbedingungen und Konditionen (wie z.B. Verkaufs- u. Zahlungsbedingungen, Rabatte, Gutschriften, Boni, Teuerungszuschläge u.ä.);
  • individueller Bezugs- und Herstellungskosten (wie z.B. Rohstoff- u. Vormaterialpreise, Absatzkosten, Energiekosten, Lohnkosten u.ä.);
  • Umgang mit Kostensteigerungen (z.B. Rohstoffe, Lohnkosten, sonstige Kosten);
  • Aufteilung von Vertriebs- und Einkaufsgebieten (räumlich oder nach Kunden);
  • Aufteilung von Produktionsmengen und Kapazitäten.

Marktinformationsverfahren (MIV)
dienen der systematischen Beschaffung, Auswertung und Weitergabe von marktrelevanten Informationen unter Wettbewerbern. Kartellrechtlich bedenklich sind solche Verfahren, die Rückschlüsse auf individuelle marktrelevante Daten oder auf das Marktverhalten einzelner Unternehmen in der Branche ermöglichen. Im Anwendungsfall achtet der COGD darauf, dass seine MIV kartellrechts-konform gestaltet sind.

Verbandsempfehlungen / Broschüren
sind unverbindliche Hinweise an Unternehmen, die für diese vorteilhaft sind und deshalb vorgeschlagen werden. Kartellrechtlich bedenklich sind solche Empfehlungen, die eine Umgehung des Kartellverbots durch abgestimmtes Verhalten bewirken sollen. Empfehlungen, die sich direkt auf die Preisstellung der Unternehmen beziehen, sind definitiv verboten, auch wenn sie als „unverbindlich“ bezeichnet sind. Unzulässig sind auch solche Empfehlungen, die zu einem wirtschaftlichen Boykott eines anderen Unternehmens oder Verbandes führen.

Ansprechpartner:
Axel Wagner, LL.M.
Stellvertretender Vorsitzender der COGD e.V.
stellvertreter@cog-d.de